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Kehrwoche: Pflichten und Strafen erklärt

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Kehrwoche: Pflichten und Strafen erklärt

Kehrwoche – was muss ich machen und was nicht? Der praktische Leitfaden

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kehrwoche ist ein verbindliches Reinigungssystem für Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern
  • Gehwege, Treppen, Höfe und Eingänge gehören dazu – nicht aber private Wohnungen
  • Bei Nichtbeachtung drohen Verwarnungen oder sogar Bußgelder

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die großen Streit auslösen. Die Kehrwoche ist eines davon – eine Institution, die vor allem in Schwaben und Baden Tradition hat und bis heute vielen Mietern Kopfzerbrechen bereitet. Wer ist wann dran? Was muss wirklich gereinigt werden? Und was droht bei Verstößen? Dieser Ratgeber klärt auf.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist ein rotierendes Reinigungssystem in Mehrfamilienhäusern. Jeder Mieter ist reihum für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen zuständig – üblicherweise eine Woche pro Jahr oder pro Monat, je nach Anzahl der Parteien. Es ist nicht nur eine höfliche Gepflogenheit, sondern meist in der Hausordnung oder im Mietvertrag verankert und daher rechtsverbindlich. Mieter, die ihre Pflicht vernachlässigen, müssen mit Konsequenzen rechnen.

Was gehört dazu – Gehweg, Hof, Treppenhaus?

Die klassische Kehrwoche umfasst mehrere Bereiche: Das Treppenhaus mit allen Stufen und Absätzen, die Eingangsbereiche, Flure, Hofplätze und – je nach Vereinbarung – auch Gehwege vor dem Haus. Fensterrahmen, Türklinken oder gar private Balkone gehören dagegen nicht dazu. Auch die Reinigung von Kellerfluren ist Aufgabe des Hausverwaltung, nicht der Kehrwoche. Ein genauer Blick in die Hausordnung klärt, was im Einzelfall gefordert wird.

Wann bin ich dran – Wechsel-System?

Das System funktioniert nach einem festen Wechsel. Bei zehn Mietparteien ist jeder etwa alle zehn Wochen oder Monate dran – abhängig von der festgelegten Häufigkeit. Die Hausverwaltung oder der Hausmeister erstellt einen Kehrplan, der klar regelt, welche Partei wann Dienst hat. Dieser Plan hängt meist im Treppenhaus aus oder wird bei Mietbeginn ausgehändigt. Wer seinen Termin übersieht oder ignoriert, riskiert schnell Ärger mit Nachbarn und der Verwaltung.

Was passiert bei Streit?

Anfangs folgt meist eine freundliche Mahnung. Bleibt die Kehrwoche mehrfach unausgeführt, kann die Hausverwaltung eine schriftliche Verwarnung erteilen. Wiederholte Verstöße können zu Bußgeldern führen oder sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Manche Verwaltungen beauftragen auch externe Reinigungsfirmen und berechnen die Kosten dem säumigen Mieter. Deshalb: Im Zweifelsfall rechtzeitig die Kehrwoche erfüllen, um teure Konflikte zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich meine Kehrwoche tauschen?
Ja, grundsätzlich darf man mit Nachbarn den Termin wechseln. Wichtig ist, dass die Verwaltung schriftlich informiert wird und die Änderung akzeptiert. So bleibt alles transparent und rechtskonform.

Was ist, wenn ich krank bin?
Auch Krankheit entbindet nicht automatisch von der Kehrwoche. Besser ist es, rechtzeitig mit der Verwaltung zu klären, ob ein anderer Mieter einspringt oder ein neuer Termin vereinbart wird.

Muss ich auch Schnee und Laub entfernen?
Das hängt von der Hausordnung ab. Oft ist nur die Grundreinigung Pflicht, nicht die ständige Beseitigung von Schnee oder Laub – es sei denn, dies ist explizit festgehalten.

Fazit: Die Kehrwoche ist kein überholter Brauch, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens. Wer seine Verpflichtung ernst nimmt und den Platz saubermacht, spart sich Ärger und trägt zu einem angenehmen Wohnumfeld bei. Ein kurzer Blick in die Hausordnung klärt alle offenen Fragen.

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